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79664 Wehr

Tel. +49 (0)7762 80 62 80
Fax +49 (0)7762 7 00 73

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News & Infos >  Hinweise

Hinweise : UPDATE GOT – WICHTIGE INFO FÜR TIERHALTER
12.11.2022 12:31 (1387 x gelesen)

UPDATE GOT – WICHTIGE INFO FÜR TIERHALTER:
DIE GOT – GEBÜHRENORDNUNG FÜR TIERÄRZTE – WURDE VON DER BUNDESREGIERUNG ÜBERARBEITET UND AKTUALISIERT.

Anpassung der Gebürenordnung für Tierärzte (GOT)

Auch für uns ist die Gebührenordnung (GOT) für Tierärzte Grundlage sowie bindend für unsere Abrechnungen an Tierbesitzer. Nach über 20 Jahren wurde dieses Jahr die GOT von der Bundesregierung angepasst und tritt ab 22. November 2022 in Kraft. Wir möchten hiermit alle Tierbesitzer informieren und aufklären: 

  • Was laut der GOT berechnet wird
  • Warum sie angepasst wurde
  • Warum es unterschiedliche Sätze (1- fach bis 4-fach) gibt
  • Kann ein Fachfremder die GOT richtig lesen/einschätzen

UND GANZ WICHTIG:

  • Welche Bedeutung hat die GOT auf Tierbesitzer
  • Ein dringender Rat an alle Tierbesitzer?


Beschluss der Bundesregierung

Nach Beschluss der Bundesregierung zur Novellierung der GOT im Mai 2022 tritt sie ab 22. Nov 2022 (!) in Kraft und ist von den Tierärzten umzusetzen. Die GOT dient den Veterinärmedizinern als Verzeichnis der zu berechnenden Gebühren für von ihnen getätigte tierärztliche Leistungen. Ebenso gibt es Gebührenordnungen für Ärzte, Zahnärzte, Rechtsanwälte…
Sie sind gesetzlich bindend.

Was wird laut GOT berechnet

In der GOT finden sich in zahlreichen Rubriken die zu berechnenden Gebühren für Untersuchungen (z.B. Allgemeine Untersuchung, spezielle Untersuchung des Herz-Kreislaufsystems, endoskopische Untersuchung…) und Tätigkeiten (Kastration, Wundrevision, Injektion…), sowie für organisatorische Leistungen, die nicht speziell tierärztlich sind (Weganteil für Anfahrtsberechnung, Zeitfaktor für zeitlichen  Mehraufwand, Notfallgebühr…).

Mindestsatz (1-fach) bis Höchstsatz (4-fach)

Es ist in ihr niedergelegt, was diese oder jene Leistung im 1-fachen bis hin zum 4-fachen Satz zu kosten hat und soll als Grundlage und Rahmen der Abrechnung der tierärztlichen Tätigkeit dienen. Der Mindestsatz (1-fach) darf dabei nicht unter- und der Höchstsatz (4-fach) nicht überschritten werden. So sollen Dumping- und Wucherpreise in der tierärztlichen Branche unterbunden werden. 
In diesem Rahmen sind die aufgezeigten Gebühren aber variabel anwendbar: es kann beispielsweise zum 1,5-fachen oder 2,3-fachen Satz abgerechnet werden.
 
Die Höhe der Abrechnung wird von verschiedenen Faktoren beeinflusst. So wird in einer Tierklinik in der Stadt in der Regel zu einem höheren Satz abgerechnet, als in einer Tierarztpraxis auf dem Land. Auch die Qualifikation und Spezialisierung der Tierärzte und des tierärztlichen Personals, die sich unter anderen in einem erweiterten Angebot von tierärztlichen Leistungen ausdrückt, was wiederum einer umfangreicheren Ausstattung und personellen Besetzung bedarf, drückt sich in der Anwendung eines höheren Abrechnungssatzes der GOT aus.
 
Weitere Bemessungskriterien für die Anwendung des niedrigeren oder eines höheren GOT-Satzes sind auch die Schwierigkeit der Leistung, der Zeitaufwand, der Zeitpunkt der Erbringung der Leistung (z.B. im Notdienst), der Wert des Tieres (rein materiell) und die örtlichen Verhältnisse.

Einsicht in die GOT

Wie sie den Tierärzten als gesetzlich bindende Abrechnungsgrundlage dient, ist die GOT auch von Nichttierärzten (also beispielsweise von Tierhaltern oder von Versicherungsgesellschaften) jederzeit einsehbar (veröffentlichte, jeweils aktuelle Version der GOT im Internet) und zu deren Information nutzbar. Richtig angewendet kann sich also der Tierhalter einen Eindruck über die Grenzen verschaffen, in denen die für sein Tier notwendige tierärztliche Leistung hinsichtlich der Kosten liegen muss.

Vorsicht bei fachfremden Anwendern

Aber Vorsicht vor falschen Schlüssen durch unsachgemäß angewendete GOT Ziffern! Ein simples Beispiel wäre die Kastration. In der GOT gibt es eine Gebühr für die Abrechnung der Kastration eines männlichen Tieres (zu unterscheiden sind Pferd, Hund, Katze und so fort) zum eben 1-fachen bis 4-fachen (eher unüblich, diesen hier anzuwenden) Satz. Wundert sich nun der Tierbesitzer, warum denn die Kastration nicht zum hier angegebenen Betrag abgerechnet wurde, muss er außer an die MwSt. auch noch an die Allgemeine Untersuchung vor der Narkose, die angewendete Narkose, das verabreichte Schmerzmittel und vieles mehr, was zur Kastration eines männlichen Tieres angewendet wird, denken. Das sprengt natürlich die Möglichkeit zur Anwendung durch den nicht geschulten und fachfremden Anwender.

Warum wurde die GOT angepasst

Die GOT gibt es seit 1940 und sie wurde seither selten verändert. Die aktuelle Fassung ist von 1999. Seither wurden nur geringfügige Anpassungen vorgenommen. Zuletzt in der Aktualisierung von 2020, in der die verpflichtende Notdienstgebühr und die festgelegten Notdienstzeiten eingeführt wurden.

Die Entwicklungen in Medizin und Technik und auch die wirtschaftlichen Erfordernisse machten nun eine umfassende Novellierung der GOT notwendig. Zum Teil waren Untersuchungen und Behandlungen, die in den vergangenen Jahren bereits zum Standard in der tierärztlichen Praxis geworden sind, noch gar nicht in der GOT aufgeführt. Der Verbesserung dieses Zustandes wurde mit der Aktualisierung der GOT versucht, nachzukommen.

Welche Bedeutung hat die neue GOT für Tierhalter

Für den Tierhalter bedeutet die neue GOT, dass ab dem 22.November 2022 (zum Teil deutlich) höhere Kosten für tierärztliche Leistungen auf ihn zukommen werden. Die Umsetzung der Aktualisierung der Preise für ihre Leistungen obliegt den Tierärzten individuell.

Der dringliche Rat an jeden Tierbesitzer lautet daher, sein Tier krankenversichern zu lassen oder ein Extra-Konto für das Tier einzurichten, auf das ein monatlicher Betrag eingezahlt wird, damit im Notfall zumindest ein Teil der Kosten bestenfalls bereits angespart ist.

Es gibt inzwischen zahlreiche Kranken- und OP-Versicherungen für Tiere auf dem Markt. Leider ist dies unter Tierbesitzern in Deutschland noch immer nicht so selbstverständlich wie in der Humanmedizin. Das gute Gesundheitssystem, in welchem in der Regel jeder Mensch im Krankheitsfall aufgefangen wird und krankenversichert ist, jedoch oft keine Vorstellung von den Kosten einzelner Behandlungen hat (die Versicherten-Karte macht´s möglich), wird vielen Tieren im Fall hoher Tierarztkosten zum Verhängnis. Sie sind die Leidtragenden und das gilt es zu verhindern. Auch das ist Tierschutz und die Pflicht und Verantwortung eines jeden, der ein Tier in seine Obhut nimmt. 


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Tierklinik Partners"Es gibt 1000 Krankheiten, aber nur eine Gesundheit."
Arthur Schopenhauer, dt. Philosoph (1788-1860)

Unser Ziel ist es, die Gesundheit Ihres Tieres zu erhalten (Prophylaxe). Durch ständige Fortbildung, Spezialisierung, moderne Technik und Behandlungsmethoden bieten wir Ihnen umfangreiche, kompetente Hilfe, wenn es doch zur Erkrankung gekommen ist.

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